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Führerschein mit 17
In meiner Fahrschule kann auch der Führerschein mit 17 Jahren erworben werden. Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung in der Klasse B beginnen, wenn er mindestens 16 1/2 Jahre alt ist.
Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der Fahrschülerausbildungsordnung und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstages). An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem 18-Jährigen nichts.
Wer darf Sie mit erfolgreich bestandenen Prüfungen begleiten?
Begleitpersonen - müssen mindestens 30 Jahre alt sein - müssen seit wenigstens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein - dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben - dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein
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